Heizkostenzuschuss 2011/2012

 

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2011/2012 nach Maßgabe der folgenden

Richtlinie einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.

 

Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:

 

 

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

 

 

Für die Antragstellung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:

 

 

Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

 

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen:

 

 

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen bzw. in Abzug zu bringen:

 

 

Höhe des Heizkostenzuschusses

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 175,00 pro Haushalt.

 

Verfahren

Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist unter Verwendung des vorgesehenen im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2011 bei der Gemeinde St. Johann im Walde anzusuchen.

 

Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt und einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.

 

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

 

 

Das Formular steht hier zum Download zur Verfügung

 

Der Bürgermeister

Josef Rainer e.h.